Informationen zur Bfarm-Listung von Nasocheckcomfort SelbstTests
Bleibt die Verkehrsfähigkeit schon in den Verkehr gebrachter Ware trotz des Ablaufs der Sonderzulassung durch BfArM erhalten?
Das BfArM antwortet hierzu wie folgt: „Die befristete Sonderzulassung bezieht sich auf das erstmalige Inverkehrbringen in Deutschland. Das Haltbarkeitsdatum der Tests bleibt davon unberührt und sich bereits in der Handelskette befindende Tests bleiben verkehrsfähig. Daher können vorrätige bzw. bereits erworbenen Tests bis zum Ablauf des Haltbarkeitsdatums verwendet bzw. abverkauft werden.“ (Quelle)